AGBs Übersetzungsbüro City Tours

Das Reisebüro City Tours GmbH verbindet in seinem Tätigkeitsbereich als Übersetzungsbüro das Know-How einer professionellen Übersetzungsagentur mit einem europaweiten Netzwerk an muttersprachigen Kulturexperten sowie fundierten Kenntnissen auf den Bereichen Kultur und Tourismus. Das Reisebüro City Tours GmbH ist Ihr logischer Partner für jede Art von touristischer Übersetzung von Informationsbroschüren über Presseaussendungen bis hin zu Museumskatalogen. Darüberhinaus bieten wir professionellen Service auf allen anderen Wissens- und Wirtschaftsgebieten. Besonders hervorheben möchten wir im Übersetzungsbereich unseren Expreß-Service sowie im Dolmetscher-Bereich unseren kostengünstigen Hostessen-Service.

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Anmerkung: Verträge mit dem Reisebüro City Tours GmbH im Bereich des Fremdenführer-Gewerbes und des Personentransports unterliegen den Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter.
 

Kapitel 4: Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersetzungsbüro City Tours GmbH

§ 1: Umfang der Leistung

Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen:
  • § 1a: Der Auftraggeber verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, zum Beispiel ob sie
    • nur der Information
    • der Veröffentlichung und Werbung
    • für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren
    • oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist
  • § 1b: Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Übersetzungsbüro City Tours GmbH.
  • § 1c: Wird der Zweck einer Übersetzung dem Übersetzungsbüro City Tours GmbH nicht bekannt gegeben, so führt das Reisebüro City Tours GmbH die Übersetzung nach bestem Wissen zum Zwecke der Information aus.
  • § 1d: Ausgeführte Übersetzungen werden dem Kunden vom Übersetzungsbüro City Tours GmbH, so nichts anderes vereinbart ist, auf elektronischem Wege in Form eines PDF (Adobe Acrobat) Dokumentes übermittelt.
  • § 1e: Das Übersetzungsbüro City Tours GmbH ist dabei bemüht, die formale Gestaltung des Ausgangstextes, soweit technisch möglich, in der Übersetzung abzubilden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • § 1f: Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muß er dies dem Übersetzungsbüro City Tours GmbH bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür, bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten.
  • § 1g: Das Übersetzungsbüro City Tours GmbH hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt das Reisebüro City Tours GmbH jedoch ausschließlicher Auftragnehmer.
  • § 1h: Der Name des Übersetzungsbüros City Tours GmbH darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text vom Übersetzungsbüro City Tours GmbH übersetzt wurde beziehungsweise wenn keine Veränderungen vorgenommen wurden, zu denen das Übersetzungsbüro City Tours GmbH nicht seine Zustimmung gegeben hat.

§ 2: Honorare

  • § 2a: Die Honorare (Preise) für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Übersetzungsbüros City Tours GmbH, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind. Übersetzungen werden nach Zeilen des übersetzten Textes berechnet, ausgenommen Dokumente. Letztere werden nach Seiten berechnet. 1 Zeile = 50 bis 55 Anschläge, 1 Seite = ca. 25 Schreibmaschinenzeilen (DIN A4). Das Übersetzungsbüro City Tours GmbH übersetzt jede gewünschte Textmenge, auch Kurztexte, und berechnet keinen Mindestpreis für Übersetzungen unter einer bestimmten Länge.
  • § 2b: Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z.B. Vorlagen werden in speziellen Dateiformaten geliefert; eine besondere grafische Form, die eigene Software erfordert, wird vom Auftraggeber verlangt).
  • § 2c: Ist nichts anderes vereinbart, so bildet der Ausgangstext (Übersetzungsvorlage) die Berechnungsbasis. Dieses Vorgehen weicht von den branchenüblichen Preisberechnungsmethoden dahingehend ab, daß üblicherweise der Preis für eine Übersetzung nach der Länge des Zieltextes (Ergebnis der Übersetzung) berechnet wird, die im Vorfeld nicht eindeutig feststeht. Das Übersetzungsbüro City Tours GmbH hat sich dafür entschieden, die Preisberechnung auf der Grundlage des Ausgangstextes durchzuführen, um dem Kunden im Interesse höherer Preistransparenz bereits im Vorhinein exakte Auskunft über den Preis einer Übersetzung erteilen zu können.
  • § 2d: Das Übersetzungsbüro City Tours GmbH übermittelt vor Vertragsabschluß jedem Kunden eine exakte Aufstellung der Kosten für die Übersetzung und hält sich an diese Preisaufstellung jedenfalls gebunden, auch wenn der tatsächliche Aufwand für die Übersetzung höher sein sollte als angenommen. Auch diese Vorgangsweise weicht von den Marktusancen ab und soll dazu dienen, im Interesse der Kundenfreundlichkeit den Kostenfaktor einer Übersetzung zu einer klar umrissenen Investition zu machen, mit der der Auftraggeber bereits im Vorhinein kalkulieren kann.
  • § 2e: Voraussetzung für die Gültigkeit des unter § 2d genannten Bedingungen ist, daß dem Übersetzungsbüro City Tours GmbH zum Zeitpunkt der Angebotslegung sämtliche Parameter des Übersetzungsauftrages, insbesondere der Verwendungszweck der Übersetzung und die gewünschte Art der Übersetzung bekannt sind, und daß dem Übersetzungsbüro City Tours GmbH zum Zeitpunkt der Angebotslegung der Ausgangstext (Übersetzungs-Vorlage) vorliegt. Sollte einer der hier genannten Punkte nicht zutreffen, kann das Übersetzungsbüro City Tours GmbH keine verbindliche Preisauskunft erteilen, sondern nur einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen. Gegenüber diesem Kostenvoranschlag kann es bei der endgültigen Angebotslegung zu Abweichungen kommen, auf welche vor Vertragsabschluß gesondert hingewiesen wird.
  • § 2f: Nachträgliche Auftragsänderungen (Änderung des Verwendungszweckes, Wechsel der Übersetzungsart, Erweiterung des Auftragsvolumens) sind möglich, bedürfen jedenfalls der Schriftform (Post oder Fax) und werden vom Übersetzungsbüro City Tours GmbH gemäß seinen jeweils gültigen Preislisten verrechnet. Sollte sich durch eine Auftragsänderung nach Vertragsabschluß eine Preisreduktion ergeben, kann diese nicht rückerstattet werden. City Tours GmbH bietet seinen Kunden jedoch die Möglichkeit, eventuell sich ergebende Guthaben in Leistungsgutscheine für weitere Übersetzungen oder andere Leistungen von Reisebüro City Tours GmbH (beispielsweise Gutscheine für unsere öffentlichen Stadtspaziergänge oder Gutschriften für Inanspruchnahme anderer Reiseleitungen) umzutauschen.
  • § 2f: Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden. Das Übersetzungsbüro City Tours GmbH berücksichtigt jedoch in seinen diesbezüglichen Angebotslegungen nach Durchsicht des Ausgangstextes (Übersetzungs-Vorlage) den tatsächlich zu erwartenden Arbeitsaufwand. Davon abgesehen gelten auch in diesem Zusammenhang die Bestimmungen von § 2d und § 2e.

§ 3: Lieferung

  • § 3a: Hinsichtlich der Frist für Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Übersetzungsbüro City Tours GmbH angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs-Bedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
  • § 3b: Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde (siehe § 3a) und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des § 3a erfüllt hat. Schadenersatz-Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
  • § 3c: Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung per E-Mail in Form eines PDF (Adobe Acrobat) Dokumentes. Siehe dazu auch § 1d. Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
  • § 3d: Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Übersetzungsbüro City Tours GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluß des Übersetzungsauftrages beim Übersetzungsbüro City Tours GmbH. Das Übersetzungsbüro City Tours GmbH hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit, hat jedoch dafür zu sorgen, daß diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

§ 4: Höhere Gewalt

Für den Fall der höheren Gewalt hat das Übersetzungsbüro City Tours GmbH den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl das Übersetzungsbüro City Tours GmbH als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Übersetzungsbüro City Tours GmbH Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen beziehungsweise Leistungen zu geben. Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Übersetzungsbüros City Tours GmbH, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

§ 5: Haftung für Mängel (Gewährleistung)

  • § 5a: Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
  • § 5b: Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro City Tours GmbH eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist das Übersetzungsbüro City Tours GmbH von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Übersetzungsbüro City Tours GmbH behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
  • § 5c: Wenn das Übersetzungsbüro City Tours GmbH die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln bestehen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
  • § 5d: Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
  • § 5e: Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, daß er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Übersetzungsbüro City Tours GmbH Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Übersetzungsbüro City Tours GmbH ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein vom Übersetzungsbüro City Tours GmbH in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.
  • § 5f: Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen nach § 2f und § 5e.
  • § 5g: Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.
  • § 5h: Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
  • § 5i: Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten. Gleiches gilt analog für die Übersetzung aus Sprachen mit lateinischer Schrift in Sprachen mit nicht-lateinischer Schrift.
  • § 5j: Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
  • § 5k: Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet das Übersetzungsbüro City Tours GmbH, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt § 3d sinngemäß.
  • § 5l: Für die Bereitstellung von Übersetzern und Dolmetschern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  • § 5m: Für Korrekturleistungen nach § 2f wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext (Übersetzungs-Vorlage) nicht zur Verfügung gestellt wird.
  • § 5n: Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung des Übersetzungsbüros City Tours GmbH für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Übersetzungsbüros City Tours GmbH vorliegt.

§ 6: Schadenersatz

Alle Schadenersatzansprüche gegen das Übersetzungsbüro City Tours GmbH sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

§ 7: Urheberrecht

  • § 7a: Das Übersetzungsbüro City Tours GmbH ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen, sondern ist berechtigt anzunehmen, daß dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.
  • § 7b: Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.
  • § 7c: Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Übersetzungsbüro City Tours GmbH gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu andern als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Auftragnehmer muß solche Ansprüche dem Übersetzungsbüro City Tours GmbH unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Übersetzungsbüros City Tours GmbH dem Verfahren bei, so ist das Übersetzungsbüro City Tours GmbH berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

§ 8: Zahlung

  • § 8a: Die Zahlung der vollständigen Auftragssumme hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zum Zeitpunkt der Auftragserteilung entweder in bar in den Geschäftsräumlichkeiten des Übersetzungsbüros City Tours GmbH, per Banküberweisung oder Kreditkartenzahlung zu erfolgen. Dieser Punkt weicht insofern von den Marktusancen ab, als üblicherweise von österreichischen Unternehmen eine Zahlung erst zum Zeitpunkt der Lieferung verlangt wird. Diese Abweichung ist aus unternehmerischen Gründen notwendig und Voraussetzung für die kundenorientierten Abweichungen von den Marktusancen wie in § 2c, § 2d und § 2e beschrieben.
  • § 8b: Von dieser Bestimmung abweichende Zahlungsbedingungen sind bei Vorliegen spezifischer Gründe nach Ermessen des Übersetzungsbüros City Tours GmbH möglich, diesbezügliche Vereinbarungen bedürfen jedoch jedenfalls der Schriftform (Post oder Fax).
  • § 8c: Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro City Tours GmbH vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe § 3a).
  • § 8d: Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 2% über dem jeweiligen EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) in Anrechnung gebracht. Ist der Wert der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Wert der Unterlage kraß untergewichtig, so ist eine Rückbehaltung nur bis zum Wert der Zahlungsverpflichtung möglich. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird das Übersetzungsbüro City Tours GmbH in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

§ 9: Verschwiegenheitspflicht

Das Übersetzungsbüro City Tours GmbH ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es hat dafür Sorge zu tragen, daß auch von ihm Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet das Übersetzungsbüro City Tours GmbH nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten.

§ 10: Allgemeine Bestimmungen:

Integrativer Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Übersetzungsbüro City Tours GmbH ist das Hauptstück der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens City Tours GmbH, in welchem sich allgemeine Bestimmungen hinsichtlich Gerichtsstand, Rechtswahl, Gültigkeitszeitraum und Anwendbarkeit der einzelnen Kapitel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden.
 
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