Kapitel 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen Eventagentur "City Tours GmbH"
Abschnitt 1: Sorgfaltspflichten und Leistungsumfang
§ 1: Sorgfaltspflichten
Die Eventagentur "City Tours GmbH" ist verpflichtet, ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen, insbesondere verpflichtet sie sich zur gewissenhaften Beratung des Auftraggebers und Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Lieferanten und Subunternehmer.
§ 2: Leistungsumfang
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§ 2a: Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar (Entgelt) ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung der Vertragspartner (Post oder Fax).
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§ 2b: Soweit die Eventagentur "City Tours GmbH" Leistungen im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers erfüllen soll, ist dies ausdrücklich schriftlich festzuhalten. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche (z.B. Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde oder der AKM) oder privatrechtliche Rechtsakte, die Miete von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Lieferanten und Subunternehmern. In diesem Fall holt die Eventagentur "City Tours GmbH" auf Wunsch des Auftraggebers entgeltlich, wie in der Honorarvereinbarung fixiert, Kostenvoranschläge geeigneter Lieferanten und Subunternehmer ein. Die Auswahl der zur Umsetzung der bestellten Leistung notwendigen Lieferanten und Subunternehmer erfolgt, wenn nicht anderes vereinbart wird, durch die Eventagentur "City Tours GmbH". Auf Wunsch kann die Auswahl auch direkt durch den Auftraggeber erfolgen, dies bedarf jedoch ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
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§ 2c: Die Eventagentur "City Tours GmbH" ist in wichtigen und begründeten Fällen berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern beziehungsweise Einzelleistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Tritt dieser Fall ein, soll dies nach Maßgabe der Möglichkeiten unverzüglich und einvernehmlich schriftlich festgehalten werden.
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§ 2d: Die Eventagentur "City Tours GmbH" bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden jedenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Abschnitt 2: Preisgestaltung und Verrechnung
§ 3: Packageleistungen aus dem Katalog von Reisebüro "City Tours GmbH"
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§ 3a: Bei Packageleistungen, die nach dem Katalog der Eventagentur "City Tours GmbH" gebucht werden, hält sich die Eventagentur "City Tours GmbH" im Interesse der Preistransparenz jedenfalls an die im Leistungskatalog angeführten und in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Preise, unabhängig davon, ob es im Zuge der Umsetzung der Veranstaltung zu unvorhergesehenen Mehrkosten gekommen ist.
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§ 3b: Ausgenommen davon sind Mehrkosten, die sich aus einem ausdrücklichen Änderungswunsch des Auftraggebers (z.B. Erhöhung der Teilnehmerzahl, Verlängerung der Veranstaltungsdauer etc.) ergeben (siehe dazu § 2a).
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§ 3c: Im Falle von Widersprüchen zwischen dem im Leistungskatalog der Eventagentur "City Tours GmbH" angeführten Preis und dem in der Auftragsbestätigung festgeschriebenen Preis hat immer der in der Auftragsbestätigung genannte und durch den Kunden mit seiner Unterschrift anerkannte Preis alleinige Gültigkeit.
§ 4: "À la carte" - Packages
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§ 4a: Unter "À la carte" - Packages sind Veranstaltungspakete zu verstehen, die auf Kundenwunsch speziell zusammengestellt werden, und die Elemente enthalten, die nicht in Leistungskatalog und Preislisten der Eventagentur "City Tours GmbH" aufscheinen. Solche Veranstaltungspakete unterliegen hinsichtlich Preisgestaltung und Verrechnung gesonderten Bestimmungen, die in § 4b bis § 4c beschrieben sind.
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§ 4b: Für Veranstaltungspakete nach § 4a kann die Eventagentur "City Tours GmbH", je nach Ermessen, Sachlage und Kundenwunsch, entweder einen Packagepreis kalkulieren, für den sinngemäß die Bestimmungen von § 3 gelten, oder aber eine Verrechnung nach Verbrauch vereinbaren.
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§ 4c: Lädt der Auftraggeber die Eventagentur "City Tours GmbH" zur Erstellung eines "À la carte" - Packages ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an die Eventagenur Reisebüro "City Tours GmbH" bzw. findet die Veranstaltung aus welchen Gründen immer nicht statt, ist die Eventagentur "City Tours GmbH" berechtigt, für ihre Leistung ein angemessenes, im Rahmen eines eigenen Vorvertrages zu regelndes Honorar zu verrechnen.
§ 5: Finanzielle Abwicklung
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§ 5a: Die Zahlungsmodalitäten werden im Vetrag zwischen dem Kunden und der Eventagentur "City Tours GmbH" individuell geregelt. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber der Eventagentur "City Tours GmbH" bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt laut Vertrag zur Verfügung gestellt. Die Schlußrechnung hat zu dem von beiden Vertragsparteien im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt durch die Eventagentur "City Tours GmbH" in schriftlicher Form zu erfolgen.
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§ 5b: Für Veranstaltungspakete nach § 4a kann die Eventagentur "City Tours GmbH", je nach Ermessen, Sachlage und Kundenwunsch, entweder einen Packagepreis kalkulieren, für den sinngemäß die Bestimmungen von § 3 gelten, oder aber eine Verrechnung nach Verbrauch vereinbaren.
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§ 5c: Bei einer Verrechnung nach Verbrauch gelten folgende Regelungen: Der Auftraggeber stellt City Tours unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungshonorar verbindlich und schriftlich einen Budgetrahmen zur Verfügung. Dieses Budget wird von Seiten des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an die Eventagentur "City Tours GmbH" per Banküberweisung angewiesen. Es wird von der Eventagentur "City Tours GmbH" ausschließlich für die mit der gebuchten Veranstaltung in Zusammenhang stehenden Ausgaben verwendet und darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden. Die Eventagentur "City Tours GmbH" verpflichtet sich außerdem dazu, im Interesse des Kunden möglichst kostensparend zu arbeiten und den vorgegebenen Budgetrahmen, wenn es die Umstände zulassen, zu unterschreiten. Im Erfolgsfall wird der verbleibende Betrag nach Abschluß der Verrechnung entweder gegen das vereinbarte Konzept- bzw. Betreuungshonorar aufgerechnet oder rückerstattet.
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§ 5d: Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM udgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Abschnitt 3: Rücktritt vom Vertrag
§ 6: Vertragskündigung durch den Auftraggeber
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§ 6a: Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Eventagentur "City Tours GmbH" jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch je nach Art des gebuchten Veranstaltungspaketes (Packageleistung nach Katalog nach § 3 bzw. "À la carte" - Package nach § 4) zur Zahlung der sich aus dem Vertrag ergebenden und in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angeführten Stornogebühren.
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§ 6b: Im Falle der Buchung einer Packageleistung aus dem Katalog der Eventagentur "City Tours GmbH" nach § 3 gelten die sowohl im Leistungskatalog als auch in der Auftragsbestätigung genannten Stornosätze, welche vom Zeitpunkt der Vertragskündigung in Bezug auf das Veranstaltungsdatum abhängen. Die Höhe der Stornogebühr berechnet sich wie folgt:
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bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 10% des Veranstaltungspreises,
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ab 29. bis 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Veranstaltungspreises,
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ab 19. bis 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Veranstaltungspreises,
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ab 9. bis 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 65% des Veranstaltungspreises,
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ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn: 85% des Veranstaltungspreises.
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§ 6c: Als Veranstaltungspreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.
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§ 6d: Im Falle der Buchung eines "À la carte" - Packages nach § 4 hat die Eventagentur "City Tours GmbH" unabhängig vom Zeitpunkt der Vertragskündigung Anspruch auf die volle Höhe des vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungshonorars abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
§ 7: Vertragskündigung durch die Eventagentur "City Tours GmbH"
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§ 7a: Das Recht zur Kündigung steht City Tours insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Teilzahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden bzw. wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden. In diesem Falle gebührt der Eventagentur "City Tours GmbH" im Falle der Buchung einer Packageleistung aus dem Katalog der Eventagentur "City Tours GmbH" nach § 3 der Stornosatz, der sich nach den Bestimmungen des § 6b bei einem Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber zum fraglichen Zeitpunkt errechnet hätte beziehungsweise im Falle der Buchung eines "À la carte" - Packages nach § 4 das volle vereinbarte Konzept- bzw. Betreuungshonorar abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
Abschnitt 4: Allgemeine Bestimmungen
§ 8: Allgemeine Bestimmungen
Integrativer Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Eventagentur "City Tours GmbH" ist das Hauptstück der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens City Tours GmbH, in welchem sich allgemeine Bestimmungen hinsichtlich Gerichtsstand, Rechtswahl, Gültigkeitszeitraum und Anwendbarkeit der einzelnen Kapitel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden.
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