City Tours Fremdenführer-Information

Der Berufsstand der Fremdenführer (in Deutschland bzw. der Schweiz auch als "Gästeführer" oder "Stadtführer" bezeichnet) ist in Österreich streng geregelt. Um als Fremdenführer arbeiten zu können, benötigt man die "Berufsbefähigungsprüfung für Fremdenführer", die je nach Bundesland zu unterschiedlichen Terminen und in unterschiedlichem Umfang abgehalten wird, jedenfalls aber für ganz Österreich gültig ist. Als Vorbereitung auf diese Prüfung bieten verschiedene Fortbildungsinstitutionen, allen voran das WIFI (Wirtschaftsförderungsinstitut) Österreich und das BFI (Berufsförderungsinstitut) Österreich Fremdenführer-Kurse an, die wiederum je nach Bundesland und Institution unterschiedlich lange dauern, beim WIFI Wien beispielsweise zwei Jahre. Verwandte Themenbereiche
Über City Tours
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Im Zuge der Fremdenführer-Ausbildung erwerben die angehenden Fremdenführer profunde Kenntnisse über die europäische Geschichte im Allgemeinen und die österreichische Geschichte im Speziellen, über Kunst- und Kulturgeschichte, über Musikgeschichte und Musiktheorie, über Verkehrsgeographie und Fremdenverkehrslehre und viele andere theoretische Themenbereiche. Zusätzlich trainieren sie ihr fachspezifisches Vokabular in den Fremdsprachen, verfeinern ihre Gestik, Mimik und Rhetorik, erlernen die Grundzüge von Buchhaltung und Rechnungswesen und unternehmen zahlreiche Exkursionen zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten in ihrem Bundesland.
 
Wer die Fremdenführer-Ausbildung absolviert und die Fremdenführer-Prüfung abgelegt hat, ist ein wahrer Allrounder in Bezug auf alle österreich-spezifischen Wissensgebiete. Und das ist auch dringend notwendig, denn schließlich ist der Fremdenführer oft der einzige Kontakt der Reisenden zur ortsansässigen Bevölkerung und trägt somit entscheidend zu dem Bild bei, das die Gäste von Österreich bekommen und mit nach Hause nehmen. Der Fremdenführer ist sogesehen nicht nur der "Moderator" einer Reise, der den Reiseteilnehmern durch sein Wissen und seine Präsentation jede Besichtigung zum Erlebnis werden läßt, sondern er ist gleichzeitig "Botschafter" seines Landes nach außen - im Laufe einer Fremdenführer-Karriere für viele tausend Menschen aus aller Welt.
 
Keinesfalls darf man - was oft geschieht - den Beruf des Fremdenführers mit dem Beruf des Reiseleiters verwechseln: Während der Fremdenführer speziell für die Wissensvermittlung geschult und ausgebildet ist, benötigt der Reiseleiter keine besondere Ausbildung. Seine Aufgabe ist es nicht, zu erklären, sondern die Reise vom technischen Standpunkt aus zu managen und dem Gast bei allen praktischen Problemen hilfreich zur Seite zu stehen.
 
Ein guter Reiseleiter ist für das Gelingen einer Reise unverzichtbar: Er ist derjenige, der die Reisegruppe von Anfang bis Ende des Reiseprogramms begleitet und für all die vielen Details des täglichen Bedarfs von der Reiseroute über die Hotelunterbringung und Verpflegung bis hin zu medizinischen Notfällen und behördlichen Schwierigkeiten zur Verfügung steht. Er kann seinen Reiseteilnehmern auch auf der Anfahrt zu einem Reiseziel schon einige Vorabinformationen über dessen Geschichte und Sehenswürdigkeiten geben, aber eine richtige Stadtführung kann und darf er nicht durchführen, denn dieser Bereich ist - aus gutem Grund - streng geregelt. Die entsprechende Gesetzesstelle dazu lautet:
  • Einer Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Fremdenführer-Gewerbes bedarf es für die Führung von Personen, um ihnen
    1. die historischen Reichtümer und das künstlerische und kulturelle Erbe Österreichs (öffentliche Plätze und Gebäude, Sammlungen, Ausstellungen, Museen, Denkmäler und Erinnerungsstätten, Kirchen, Klöster, Theater und Vergnügungsstätten, Industrie- und Wirtschaftsanlagen, Brauchtumsveranstaltungen sowie Besonderheiten von Landschaft, Flora und Fauna),
    2. die gesellschaftliche, soziale und politische Situation im nationalen und internationalen Zusammenhalt,
    3. sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen zu zeigen und zu erklären.
  • Kein reglementiertes Gewerbe sind unbeschadet der Rechte der Fremdenführer
    1. die nur in den Fahrzeugen des Ausflugswagen-Gewerbes, Mietwagen-Gewerbes, Taxi-Gewerbes und Fiaker-Gewerbes gegebenen Erläuterungen,
    2. Führungen, die in Gebäuden oder im Gelände von den dort Verfügungsberechtigten oder deren nachweislich Beauftragten durchgeführt werden,
    3. die vom Reisebetreuer bei der Betreuung von Reisenden gegebenen Hinweise; in diesem Sinne darf der Reisebetreuer in Ausübung seiner Tätigkeit die Gäste auf Sehenswürdigkeiten aufmerksam machen.
Im Falle der Übertretung der Gewerbebeschränkung für das Fremdenführer-Gewerbe durch Reiseleiter (oder durch andere unbefugte Personen) drohen empfindliche Strafen. Außerdem kann der Reiseveranstalter, der sich unqualifizierten Personals bedient, in zweifacher Weise zur Verantwortung gezogen werden: Einerseits durch die Behörden (auch für den Auftraggeber sind Strafen vorgesehen), andererseits durch die Reiseteilnehmer, die in diesem Fall Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises haben.
 
Fazit: Es empfiehlt sich unbedingt, Führungen in Österreich nur bei staatlich geprüften Fremdenführern zu buchen bzw. nur staatlich geprüfte Fremdenführer mit Führungen zu beauftragen. Einerseits aus rechtlichen Gründen, andererseits aber, weil nur der ausgebildete und geprüfte Fremdenführer eine Qualitätsgarantie bieten kann.
 
Natürlich gibt es auch unter den Fremdenführern Qualitätsunterschiede, die man als Außenstehender nur schwer beurteilen kann. Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern und für Ihre konkreten Bedürfnisse den passenden Fremdenführer zu finden, steht Ihnen die Fremdenführer-Vermittlung von Reisebüro City Tours GmbH jederzeit gerne zur Verfügung.
 
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